BF17 – Antrag Straßenverkehrsamt

Alle Infos finden Sie hier aktuell: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/strassenverkehrsamt-a-36/fuehrerscheinstelle/erstantrag-begl-fahren-17

Auszug aus der Website der StädteRegion:

Begleitetes Fahren ab 17

Das „begleitete Fahren mit 17“ eröffnet den 17-jährigen Jugendlichen bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies soll durch Sammlung von Erfahrung zur Minderung der Unfallbelastung der jungen Fahrer beitragen. Die Ausbildung in der Fahrschule darf ab einem Alter von 16 ½ Jahren begonnen werden. Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Prüfbescheinigung und Erhalt des Kartenführerscheins

Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-Jährigen keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, welche im Inland und in Österreich gültig ist. In der Prüfbescheinigung sind die Namen der zugelassen Begleitpersonen vermerkt.

Ab dem 18. Geburtstag entfällt automatisch die Auflage, nur in Begleitung fahren zu dürfen. Die Prüfbescheinigung dient noch bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrberechtigung. Innerhalb dieses Zeitraums muss der reguläre Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt und dabei die Prüfbescheinigung abgegeben werden.

Der Kartenführerschein wird in der Regel automatisch nach bestandener praktischer Prüfung von der Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Führerscheinstelle gesendet, bei der der Antrag gestellt wurde.

Voraussetzung für die Begleitpersonen:

  1. Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B/BE oder der alten Klasse 3 sein.
  3. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

Stand: April 2025

Kern Fahrschule

Gottfried Kern
Neuhauser Str. 82, 52146 Würselen

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