Sprache bei der theoretischen Prüfung
Erlass des Landes NRW zur Änderung der Sprache bei der theoretischen Prüfung
Umsetzung zum 01.01.2026
Sehr geehrte Fahrlehrerin, sehr geehrter Fahrlehrer,
das Land NRW hat seinen Erlass vom 16. März 2021 (Az.: 58.88.02.21-000001) bezüglich der Auswahl der Sprache für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung, am 8. September 2025 präzisiert (i.V.m
der Klarstellung vom 13. Oktober 2025).
Die Ergänzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Änderung der Prüfungssprache, dies gilt auch für die Wahl Deutsch mit oder ohne AudioUnterstützung, ist für die Theoretische Prüfung unverändert möglich. Zwischen dem Tag der Änderung und dem Tag der Prüfung müssen 5 Kalendertage liegen.
Die Änderung der Sprache kann der Bewerber in seinem Bewerberportal „StartDrive“ selbst vornehmen. Wenn die Fahrschule ihren Kunden dabei unterstützen möchte, kann sie in „Cockpit“ mittels
eines Drop-Down-Menüs ebenfalls die Sprache ändern.
Eine Änderung der Sprache im Prüfungsraum ist nicht mehr möglich.
Die Ergänzung des ursprünglichen Erlasses erfolgt vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl
von Täuschungsversuchen im Rahmen der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung.
Freundliche Grüße
Ihr TÜV Rheinland Führerschein-Team
